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Klasse L
Klasse L
Mindestalter
16 (15) Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Befristung
Die Klasse L wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
keine
Bemerkung
Nur theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung
Klasse T
Klasse T
Mindestalter
16 (15) Jahre
Vorrausssetzungen
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
- - Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
- - selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Befristung
Die Klasse T wird unbefristet erteilt
Beinhaltet
Klasse T schließt die Klassen AM und L ein
Bemerkung
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben